Schulungen / Unterweisungen
Die Präventionspflichten des Arbeitgebers sind in Deutschland und Österreich klar geregelt.
Die Mindestanforderungen sind geregelt nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 3 der PSA-Benutzerverordnung sowie den Grundsätzen zur Prävention. Sie verlangen vom Arbeiter ausreichende theoretische Kenntnisse über die relevanten Regelwerke, den Ablauf der Arbeitsverfahren und die bestimmungsgemäße Verwendung der PSA. Darüber hinaus müssen Übungen unter vergleichbaren Arbeits und Einsatzbedingungen durchgeführt werden.
Unterweisungen mit Übungen für PSA sind vor der ersten Benutzung sowie anschließend nach Bedarf aber mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Sprechen Sie uns an !